Compliance, interne Ermittlungen und Begutachtung von Sachverhalten bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz
Vorwürfe sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz stellen Unternehmen, Compliance-Abteilungen und beratende Kanzleien vor erhebliche rechtliche und tatsächliche Herausforderungen. Häufig stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber. Gleichzeitig müssen komplexe Fragestellungen aus unterschiedlichen Fachbereichen berücksichtigt werden – insbesondere aus der Aussagepsychologie, Sexualmedizin und Rechtsmedizin.
Ich unterstütze Unternehmen, Compliance-Abteilungen und Kanzleien bundesweit bei der rechtlichen Begutachtung und Einordnung von Sachverhalten im Bereich der Sexualdelikte. Als Fachanwältin für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht analysiere ich Vorwürfe neutral, diskret und mit der erforderlichen strafrechtlichen Präzision.
Meine Tätigkeit umfasst insbesondere:
- rechtliche Einordnung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt,
- Bewertung strafrechtlicher Risiken und Erfolgsaussichten,
- Unterstützung bei internen Ermittlungen,
- Analyse von Aussagekonstellationen,
- Begutachtung von Beweismitteln und Verfahrensständen,
- Beratung zu strafprozessualen Risiken und Handlungsmöglichkeiten,
- Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Unternehmen, Betroffenen und Verteidigern.
Gerade bei Vorwürfen im beruflichen Umfeld treffen arbeitsrechtliche Fürsorgepflichten, Compliance-Anforderungen und strafrechtliche Maßstäbe unmittelbar aufeinander. Unternehmen benötigen deshalb eine rechtlich fundierte und zugleich sachlich-neutrale Bewertung.
Ich arbeite als Fachanwältin für Strafrecht und Expertin für Sexualdelikte bundesweit, unabhängig und mit besonderem Fokus auf sensible und komplexe Sachverhalte.