Compliance, interne Ermittlungen und Begutachtung von Sachverhalten bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz

Vorwürfe sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz stellen Unternehmen, Compliance-Abteilungen und beratende Kanzleien vor erhebliche rechtliche und tatsächliche Herausforderungen. Häufig stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber. Gleichzeitig müssen komplexe Fragestellungen aus unterschiedlichen Fachbereichen berücksichtigt werden – insbesondere aus der Aussagepsychologie, Sexualmedizin und Rechtsmedizin.

Ich unterstütze Unternehmen, Compliance-Abteilungen und Kanzleien bundesweit bei der rechtlichen Begutachtung und Einordnung von Sachverhalten im Bereich der Sexualdelikte. Als Fachanwältin für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht analysiere ich Vorwürfe neutral, diskret und mit der erforderlichen strafrechtlichen Präzision.

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • rechtliche Einordnung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt,
  • Bewertung strafrechtlicher Risiken und Erfolgsaussichten,
  • Unterstützung bei internen Ermittlungen,
  • Analyse von Aussagekonstellationen,
  • Begutachtung von Beweismitteln und Verfahrensständen,
  • Beratung zu strafprozessualen Risiken und Handlungsmöglichkeiten,
  • Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Unternehmen, Betroffenen und Verteidigern.


Gerade bei Vorwürfen im beruflichen Umfeld treffen arbeitsrechtliche Fürsorgepflichten, Compliance-Anforderungen und strafrechtliche Maßstäbe unmittelbar aufeinander. Unternehmen benötigen deshalb eine rechtlich fundierte und zugleich sachlich-neutrale Bewertung.

Ich arbeite als Fachanwältin für Strafrecht und Expertin für Sexualdelikte bundesweit, unabhängig und mit besonderem Fokus auf sensible und komplexe Sachverhalte. 

Wozu ist meine Zuarbeit sinnvoll und für Ihren Fall gewinnbringend, wenn nicht sogar entscheidend? 

Ihre Haftung

Sexualstrafrecht ist Wertungsstrafrecht

Aussagepsychologische Vernehmungen

Die Unbestimmtheit der Tatbestände

Warum spezialisierte sexualstrafrechtliche Expertise den Unterschied macht 

Fragen, die wir immer wieder für Sie klären:

Wann ist eine Handlung eine sexuelle Belästigung?

Wann ist eine sexuelle Handlung überhaupt "erheblich"?

Kann man davon ausgehen, dass der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt hat?

Hat das Opfer nach dem nein = nein-Prinzip den entgegenstehenden Willen ausreichend erkennbar gemacht?

Wurde die Verwerflichkeitsschwelle zur Vergewaltigung durchbrochen?

Organisatorisches:

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Strafrecht vs. Arbeitsrecht

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Rechtsanwältin Hannah Funke als "Proven Expert"

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